Regierung verkündet Lockerungen ab dem 8. Februar

Ab dem 8. Februar werden in Österreich die Corona-Maßnahmen etwas gelockert. Schulen, Handels-Geschäfte und körpernahe Dienst-Leistungen dürfen wieder aufmachen. Die Strafen bei Nicht-Einhalten der Regeln werden erhöht.

Ein Artikel von Kleine Zeitung inklusiv 02. Februar 2021

Der aktuelle Lockdown in Österreich gilt noch bis zum 7. Februar. Die Regierung hat einige Lockerungen beschlossen, die ab dem 8. Februar gelten. 

Konkret heißt das:

  • Die Schulen dürfen wieder aufmachen. Der Unterricht an Volks-Schulen findet wieder normal statt. Unterstufen und Oberstufen werden abwechselnd in die Schule gehen. Schüler müssen sich testen lassen, wenn sie in die Schule gehen wollen.
  • Die Geschäfte dürfen wieder aufmachen. Die Zahl der Personen in einem Geschäft ist eingeschränkt. Pro 20 Quadratmeter darf es nur eine Person sein. Es gilt zudem die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Friseure, Masseure und Tätowierer dürfen auch wieder arbeiten. Man sagt dazu auch „körpernahe Dienst-Leistungen“. Wer dort hingehen möchte, muss einen negativen Corona-Test haben. Dieser darf nicht älter als 2 Tage sein.
  • Museen, Galerien und Zoos dürfen auch wieder aufmachen.

Weiterhin geschlossen bleiben Hotels, Gasthäuser, Sport-Stätten und der Kultur-Bereich mit Kinos, Opernhäusern und Theatern.

Weiterhin Nacht-Ausgangs-Beschränkung

Die Menschen in Österreich sollen weiterhin das Haus oder die Wohnung zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht verlassen. Tagsüber dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 4 Erwachsenen treffen.

Einreise-Regeln werden verschärft

Wer nach Österreich einreisen will, braucht einen negativen Corona-Test. Danach muss man verpflichtend in eine 10-tägige Quarantäne. Man muss sich außerdem vorher registrieren. Die Grenz-Kontrollen zu vielen Nachbar-Ländern Österreichs gehen weiter.

Höhere Strafen

Wer gegen die Regeln verstößt, muss in Zukunft mit höheren Strafen als bisher rechnen. Wer die Abstands-Regel von 2 Metern, die Masken-Pflicht oder die Nacht-Ausgangs-Beschränkung nicht einhält und erwischt wird, muss 90 Euro bezahlen.

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